TIPP: Geförderte Gründungsberatungen

Als anerkannte Beraterin kann Ihnen Verena Kurth Gründungzirkel und Einzelberatungen vor und nach der Gründung anbieten, die vom Staat gefördert werden.

Mehr dazu

Nach der Gründung

A. Förderung für GründerInnen in den ersten 5 Jahren

 

Nach der Gründung, innerhalb der ersten 5 Jahre, können Sie ebenfalls über das Programm "Gründercoaching Deutschland" von Staat finanziell unterstützt werden. In NRW wird diese Beratung zu 50% des Beraterhonorars gefördert. Weitere Informationen finden Sie bei der Kfw-Mittelstandsbank.

 

B. Förderung für GründerInnen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr

  1. Für Gründungen aus dem Arbeitslosengeld 1 - Bezug
    Für Gründerinnen und Gründer , die vorher arbeitslos waren, wird 90 % des Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt. 

  2. Für Gründungen aus dem Arbeitslosengeld 2 - Bezug (Harz IV)
    Bei gründungswilligen ALG-II-Empfängern sehen Berater einen besonders hohen Unterstützungsbedarf: Die zuständigen Stellen (z. B. Arbeitsagenturen oder ARGE) haben bei dieser Zielgruppe daher laut KfW die Möglichkeit, zusätzlich den 10-prozentigen Eigenanteil zu übernehmen - vorausgesetzt natürlich, das Coaching wird als notwendig und sinnvoll eingestuft.

 

kompass-Tipp:

Arbeitslosengeld II -Bezieher, die gründen, können die Übernahme des Gründercoaching-Eigenanteils in begründeten Fällen als "Weitere Leistungen" gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II beantragen. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht jedoch nicht.

 

Wie erhalten Sie die Förderung? Die wichtigsten Schritte:

  1. Wenden Sie sich an einen Regionalpartner der Kfw-Mittelstandsbank.(Recherche Regionalpartner)

  2. Füllen Sie den Antrag auf Förderung des Gründungscoaching aus (Hier finden Sie das Antragsformular als pdf)

  3. Sie suchen sich einen Berater oder eine Beraterin.
    Als anerkannte Beraterin ist Verena Kurth bei der Kfw-Beraterbörse gelistet und für das Gründungcoaching freigeschaltet. 
    Wenn Sie nach einem unverbindlichen und kostenfreie Erstgespräch mit Verena Kurth eine Beratung von ihr wünschen, schließen wir einen schriftlichen Coachingvertag. Diesen senden Sie an den Regionalpartner. Die KfW prüft den Vertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

  4. Nach dem Abschluss des Gründercoachings zahlen Sie Ihren Eigenanteil an uns und reichen Unterlagen beim Regionalpartner ein. Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an den Gründer/ die Gründerin bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an den kompass aus.

Informationen zur Förderung vor der Gründung

Impressum, kompass - V. Kurth, Fon 0 23 04 - 23 98 85